Die Grundsteuerreform 2022

Neue Objektsteuer - einfach erklärt und umgesetzt

Grundbesitzbewertung bis 31. Oktober 2022

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neuregelung zur Bewertung von Grundstücken als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer geschaffen, weches ab dem 1. Januar 2025 Anwendung findet. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, welches die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundbesitz für verfassungswidrig erklärt, da der hierfür zugrunde zu legende Einheitswert mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar ist. Um künftig die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen wegen nicht aktualisierter Besteuerungsgrundlagen zu vermeiden, sieht das Ende 2019 verabschiedete sog. Bundesmodell neue Regelungen vor. Allerdings dürfen die einzelnen Länder aufgrund der mit dem Gesetzespaket eingeführten Öffnungsklausel ein eigenes Grundsteuermodell beschließen. Einheitliches Ziel ist es, in Zukunft die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks in der Grundsteuer widerzuspiegeln und sicherzustellen, dass gleichartige Grundstücke nicht mehr unterschiedlich behandelt werden.

Profitieren Sie von unseren umfassenden Steuerberatungsleistungen

Wir machen Sie als Grundbesitzer mit den gesetzlichen Neuregelungen sowie den sich daraus ergebenden steuerlichen Aspekten vertraut und klären Sie über alles Wichtige transparent und kompetent auf. Dabei unterstützen wir Sie zielgerichtet in Ihrer individuellen Situation, bei der Abgabe der Feststellungserklärungen.

  • Beratung zur Grundsteuer für unbebaute Grundstücke, Einfamilien-/Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, Teileigentum, Mietwohn- und Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte sowie sonstige bebaute Grundstücke
  • Fristgerechte Erstellung der Feststellungserklärung
  • Prüfung des erlassenen Feststellungsbescheides
  • Auskunft zu den unterschiedlichen Landesregelungen zur Besteuerung von Grundvermögen
  • Beratung zur Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Ihre Vorteile

Als Steuerberater in zweiter Generation vereinen wir langjährige Erfahrung mit innovativen Ansätzen. Dies ermöglicht es uns, jeden Sachverhalt individuell aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten, um ganzheitliche Lösungsansätze zu entwickeln. Neben fundiertem Fachwissen und regelmäßiger Weiterbildung im Steuerrecht setzen wir als Team auf Qualität. Traditionelle Werte wie Loyalität, persönliche Mandantenbetreuung ebenso wie eine vertrauensvolle, wertschätzende und auf Dauer angelegte Zusammenarbeit auf Augenhöhe wollen wir mit einer digitalen und innovativen Arbeitsweise verbinden. Als zuverlässiger Partner und Problemlöser an der Seite unserer Mandanten in allen Lebenslagen erklären wir Steuerrecht verständlich und transparent.

 Generationen-übergreifende Fachkompetenz 

Persönlicher Ansprechpartner

Faire und ergebnisorientierte Beratung

Unsere zufriedenen Mandanten

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Wir arbeiten seit über 25 Jahren mit der Steuerberatung Wermers zusammen. Die Beziehung ist stets vertrauensvoll und wir können uns immer auf das Team verlassen.

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Andreas Küchler

Geschäftsführer der Küchler GmbH & Co. KG, Dortmund

Weitere spezielle Leistungen

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Erbschafts- & Schenkungssteuer

Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen erbschafts- sowie schenkungssteuerrechtlichen Belangen. Durch steueroptimierte Konzepte holen wir das Beste für Sie raus. 

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Unser oberstes Ziel betriebswirtschaftlicher Beratung ist die nachhaltige Optimierung Ihres Unternehmenserfolges. Planen Sie mit uns gemeinsam Ihre grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen. Zusammen finden wir erfolgversprechende Lösungen.

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Grundsteuerreform 2022

Das Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 regelt eine neue Bewertungsgrundlage von Grundstücken für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025. Wir begleiten Sie mit unserer Steuerexpertise bei den Änderungen, die auf Sie als Eigentümer von Grundbesitz zukommen.

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